Allgemeine Nutzungsbed.

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DAS SYSTEM EPONUDBE.SI

Version 1.1
vom 9.7.2018

 

A. EINGANGSBESTIMMUNGEN

Artikel 1

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vereinbarung über die Nutzung des Informationssystems ePonudbe.si (im Weiteren IS genannt) sowie all seiner Subsysteme. Das IS ist Eigentum der Gesellschaft Praetor d.o.o., Ljubljana (im Weiteren Administrator des IS genannt). Der Administrator des IS verfügt im Ganzen über das IS und gibt den Benutzern, die Auftraggeber sind, gemäß der jeweils gültigen Gebühr das IS zur Verfügung (Nutzungslizenz) unter den Bedingungen, die mit diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen bestimmt sind, gemäß den Gebrauchsanweisungen des Systems sowie eventuelle Vereinbarungen, die mit ihnen abgeschlossen wurden. Für Benutzer, die im System Angebote abgeben, ist die Verwendung des IS kostenlos. Die allgemeinen Bedingungen gelten für alle Kunden, die das IS auf irgendwelche Weise verwenden.

(2) Kunden (im Weiteren Benutzer genannt) verpflichten sich dazu, das IS ausschließlich für Zwecke zu verwenden, für welche es erstellt wurde und zwar nur auf die vorgesehene Art und Weise. Jeder Versuch, Verwendung oder Gebrauch des IS, welches im Widerspruch zu den allgemeinen Bedingungen steht beziehungsweise Versuch oder Missbrauch des IS kann als Folge die Ausschließung des Benutzers aus dem System beziehungsweise den Verbot der Nutzung des IS bedeuten. Im Falle der Ausführung einer Anfrage über das IS als Teil des Abgabeverfahrens des öffentlichen Auftrags, Anfrage oder Sammeln der Angebote kann das genannte Verhalten als Folge eine Zurückweisung beziehungsweise Ausschließung des Angebots eines solchen Bieters haben oder eine Kündigung des Vertrags über die Dienstleistungen des Systems, wenn es sich um solch ein Handeln Seitens des Benutzers, der Vertragspartner ist, handelt. Ein Missbrauch oder Versuch des Missbrauchs des IS durch den Benutzer oder Dritte, wird als Straftat oder Verstoß gegen die allgemeinen Bedingungen betrachtet und kann als Folge eine zivilrechtliche Haftung für den Rechtsverletzer bedeuten.

(3) Das IS, seine Subsysteme und all seine Bestandteile sind urheberrechtliches Werk, das durch das gültige Gesetz über Urheberrechte und internationale Vereinbarungen über Urheberrechte geschützt ist, sowie auch durch Regelungen im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums und des Eigentums des Inhabers der materiellen Urhaberrechte (Administrator des IS). Das IS oder seine Teile dürfen nicht über die Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen hinaus verwendet werden. Die Verwendung des IS über diese allgemeinen Nutzungsbedingungen hinaus stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar und verursacht als solche die Haftung des Rechtsverletzers gemäß den geltenden Vorschriften.

(4) Der Administrator des IS überträgt mit diesen allgemeinen Bedingungen oder Vertrag mit dem Auftraggeber, die die Nutzung des IS bedeuten, für welche die allgemeinen Bedingungen gelten, keine materiellen Urheberrechte des IS auf den Auftraggeber, Benutzer oder Dritte.

 

ANTIZIPIERTE KENNTNISNAHME DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN

Artikel 2

(1) Diese allgemeinen Bedingungen sind auf den Webseiten des IS unter www.eponudbe.si beziehungsweise www.e-ponudbe.si beziehungsweise https://eponudbe.si// (Bereich allgemeine Bedingungen), oder auf dessen Subdomains (wie z.B. moje.eponudbe.si und Ähnliches) veröffentlicht. Darüber hinaus wird jede Anfrage, jedes Sammeln von Angeboten, jedes öffentliche Ausschreiben, öffentlicher Auftrag oder andere Aufforderung zur Vorlegung eines Angebots zum Zweck der Nutzung des IS ausdrücklich oder direkt auf die Nutzungsbedingungen des IS verwiesen. Deshalb gilt, dass dem Kunden, der das IS verwendet, dazu eingeladen wird oder zur Auktion beitritt, die allgemeinen Bedingungen bekannt sind und er sie im Ganzen akzeptiert.

(2) Der Administrator des IS kann für die Bedürfnisse seiner Kunden ein grafisch angepasstes IS aufstellen, welches in so einem Fall im Rahmen der Subdomain von eponudbe.si (in der Regel nazivstranke.eponudbe.si) arbeiten wird. Unabhängig von der graphisch angepassten Lösung, im Rahmen welcher der Benutzer auf das IS zugreift, handelt es sich um ein einheitliches IS, dass funktionale Eigenschaften aus diesen allgemeinen Bedingungen hat, wobei auch für diese graphisch angepassten Lösungen die allgemeinen Bedingungen gelten.

(3) Nach der ersten Identifizierung im IS (bei der Registrierung als Voraussetzung für die Registrierung) werden diese allgemeinen Bedingungen angezeigt und der Benutzer muss, um das System zum ersten Mal zu betreten, diese allgemeinen Bedingungen bestätigen. Das IS speichert die Bestätigung der allgemeinen Bedingungen auf diese Art, dass es in der Datenbank des IS beim einzelnen Benutzer die Version der allgemeinen Bedingungen speichert, die der Benutzer bestätigt hat. Mit der Eingabe der allgemeinen Bedingungen in die Datenbank, wird davon ausgegangen, dass der Benutzer mit diesen vertraut ist und sie im Ganzen akzeptiert. Bei jeder Änderung der allgemeinen Bedingungen muss der Benutzer die aktuelle Version der allgemeinen Bedingungen neu bestätigen. Die erste Identifikation im IS mit dem Benutzernamen (E-Mail, Passwort und zweistufige Identifikation in Form eines einmalig empfangenen SMS-Passworts) gilt als erster Eintritt in das geschlossene IS.

(4) Es ist möglich, den öffentlichen (offenen) Teil des IS auch ohne Identifizierung im IS zu verwenden (Anzeigen der derzeit veröffentlichten Aufträge, Angebotseröffnungsprotokoll usw.), die Veröffentlichung von öffentlichen Aufträgen von Benutzern, die Auftraggeber sind, sowie die Angebotsabgabe für Benutzer, die im IS Angebote abgeben, ist jedoch nur nach vorheriger Registrierung möglich (Identifikation im IS); folglich gilt das IS als geschlossenes IS im Sinne des geltenden Gesetzes über elektronischen Geschäftsverkehr, so wie es nachstehend definiert ist.

(5) Mit der Bestätigung der allgemeinen Bedingungen bestätigt der Benutzer, dass er der Verwendung folgender persönlicher Daten zum Zweck der Anfrage zustimmt: Name und Nachname des Benutzers, E-Mail-Adresse, Handynummer, die zugehörige Identifikation des Auftraggebers oder Bieters. Alle angegebenen persönlichen Daten werden für die Identifizierung und die zweistellige Authentifizierung des Benutzers im IS benötigt. Auf Wunsch des Benutzers löscht der Administrator in kürzester Zeit nach Erhalt eines Antrags des Benutzers, welcher per E-Mail oder von der Anschrift des gesetzlichen Vertreters des Benutzers eingereicht wird, alle angegebenen Daten, mit Ausnahme der Daten über öffentliche Aufträge, Korrekturen, sowie Aufrufe eines solchen Benutzers beziehungsweise welche Angebote, Widerrufungen und Ergänzungen er abgegeben hat (diese Daten sind Teil der Beschaffungsunterlagen über die eingereichten öffentlichen Aufträge und werden gemäß des geltenden Gesetzes aufbewahrt).

(6) Wenn es der Auftraggeber im öffentlichen Auftrag oder Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht anders angibt (z.B. Angabe einer dem Auftraggeber graphisch angepassten Adresse der Subdomain), wird das IS für die einzelne Anfrage über das Internet auf folgenden Webseiten zur Verfügung stehen: www.eponudbe.si beziehungsweise www.e-ponudbe.si.

(7) Um das IS erfolgreich nutzen zu können, benötigt der Benutzer einen Computer mit einer installierten aktuellen Browserversion gemäß dem Standard HTML5 (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, Apple Safari oder andere Browser, die unterstützt werden bzw. für den der Provider eine aktive Unterstützung anbietet), sowie Javascript und eine entsprechende Internetverbindung (um den reibungslosen Betrieb des Systems zu gewährleisten, muss der Benutzer freien Zugang zu den Toren 80 und 443 haben).

(8) Die Verwendung des IS ist in der Regel von der Hardware unabhängig, inwieweit die Anforderungen aus dem vorherigen Absatz dieses Artikels erfüllt sind (die Verwendung ist normalerweise am Computer mit Windows, Linux, MacOS, Tablets mit den Operationssystemen Windows, iOS und Android sowie Smartphones mit iOS und Android möglich).

 

VERPFLICHTUNG ZUM ANGEBOT UND ANWENDUNG DES GESETZES

Artikel 3

(1) Das IS gilt als geschlossenes System im Sinne des geltenden Gesetzes über elektronischen Geschäftsverkehr und elektronischer Signatur. Im Falle, dass die Rechtssätze mit diesen allgemeinen Bedingungen nicht bestimmt sind, gilt das geltende Gesetz, welches das öffentliche Auftragswesen regelt und aufgrund dessen erlassene Durchführungsvorschriften, das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und die elektronische Signatur, sowie das Gesetz, welches das Obligationsrecht regelt.

(2) Die Kommunikation zwischen den Kunden im IS erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg und hat gemäß der geltenden Rechtsvorschriften die gleiche Wirkung, als wenn sie in schriftlicher Form ausgeführt sein würden. Alle Daten, die mit dem öffentlichen Auftrag oder einer anderer Anfrage oder dem Angebot, Ergänzungen und Änderungen verbunden sind und in das IS geschickt sind (in der Regel durch einen Klick, wie »Veröffentlichen«, »Öffentlichen Vertrag veröffentlichen«, »Senden«, »Weiterleiten«, »Abgeben«, »Angebot abgeben« oder Ähnliches, wobei der Absender eindeutig ist), gelten Seitens des Absenders als eigenhändig unterschrieben (dies gilt sowohl für Dokumente oder Angebote als Ganzes als auch für jeden einzelnen Teil der eingereichten Daten oder jedes Dokument innerhalb der weitergeleiteten Nachricht).

Folglich bedeutet die Verwendung der Begriffe, wie »unterschrieben, abgezeichnet, jede Seite unterzeichnet, jede Aussage oder Teil des Angebots oder Ähnliches« in Anfragen oder Dokumenten hinsichtlich der Auftragsabgabe, dass der Benutzer, der auf eine solche Anfrage ein Angebot, Änderung oder Ergänzung im IS auf die oben beschriebene Weise abgegeben hat, jeden solchen Teil und alle abgegebenen Inhalte im IS sowie abgegebene Inhalte als Ganzes, ordnungsgemäß eigenhändig unterschrieben hat.

(3) Ein Angebot oder andere Daten, im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe (z.B. Ergänzung, Änderung, Begründung u.Ä.), das ins IS weitergeleitet wurde, gilt als ein eigenhändig unterschriebenes Angebot im Verfahren der Angebotsabgabe, welches in schriftlicher Form abgegeben wurde und ist für den Bieter im Ganzen gemäß den Gesetzesbestimmungen, die das Obligationsrecht regeln und sich auf das Anbieten bezieht, verbindlich. Entsprechendes gilt für die Unterlagen, die der Auftraggeber in das IS weiterleitet.

(4) Wenn der Benutzer des IS nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (z.B. eine natürliche Person in seinem Namen, ein gesetzlicher Vertreter eines Wirtschaftssubjekts in dessen Namen) Daten in das IS weiterleitet (Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots oder anderer Anfragen, Angebotsabgabe oder sonstige mit dem Angebot verbundene Daten), gilt es, dass der Benutzer des IS, der im IS Daten weiterleitete, zum Zeitpunkt der Datenweiterleitung im IS für die Abgabe dieser eine entsprechende Vollmacht gemäß dem Gesetz, welches das Obligationsrecht regelt, von Seiten des Subjekts, in wessen Namen er im IS die Daten weiterleitete, erhalten hat. Autorisierungsbeziehungen sind interne Angelegenheit der Subjekte, in wessen Namen Daten weitergeleitet werden (Beziehung zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten; der Auftraggeber ist der Annahme, dass die Bevollmächtigung im entsprechenden Umfang und Inhalt gegeben ist). Nur im Zweifelsfall kann ein Auftraggeber das Wirtschaftssubjekt, im Namen welchen Daten in das IS weitergeleitet wurden, schriftlich oder auf elektronischem Wege auffordern, ihm eine Bestätigung zu geben, dass der Benutzer, der die Daten in das IS weitergeleitet hat, zum Zeitpunkt der Weiterleitung für eine Vertretung in solch einem Umfang bevollmächtigt war, welcher solch einem Umfang und Inhalt angemessen ist. Wenn im Rahmen der Weiterleitung eine gültige finanzielle Versicherung für die Ernsthaftigkeit des Angebots vorgelegt wurde und das Wirtschaftssubjekt bestätigt hat, dass der Benutzer, der die Daten in das IS weitergeleitet hat, zum Zeitpunkt der Weiterleitung der Daten in das IS für eine Vertretung im Umfang, welcher für solch einen Umfang und Inhalt angemessen ist, nicht bevollmächtigt war, kann der Benutzer, dem die Daten im Rahmen der Angebotsabgabe oder Anfrage weitergeleitet wurden, die vorgelegte finanzielle Versicherung einlösen.

(5) Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich, dass er im Falle, wenn die Daten im IS nicht in seinem Namen und auf eigene Rechnung weitergeleitet wurden, von Seiten des Wirtschaftssubjekts oder Subjekte, im Namen welcher die Daten in das IS weitergeleitet wurden, eine gültige Vollmacht im Umfang, welcher für solch einen Umfang und Inhalt der weitergeleiteten Daten in das IS angemessen ist, vorlegt. Für die Überschreitung der Bevollmächtigung ist er gegenüber jedem Wirtschaftssubjekt, in welchem Namen er im IS Daten weitergeleitet hat und auch als Benutzer, der Auftraggeber ist und öffentliche Aufträge oder Anfragen veröffentlicht, sowie gegenüber dem Administrator des IS materiell und strafrechtlich verantwortlich.

(6) Der Administrator des IS haftet nicht gegenüber dem Benutzer, der Auftraggeber oder ein Wirtschaftssubjekt ist, in Namen welchen Daten weitergeleitet wurden, für Schäden, die durch eine unbefugte oder unzureichend bevollmächtigte Person in das IS weitergeleitet wurden, da er auf interne Autorisierungsbeziehungen keinen Einfluss hat und keine technische oder inhaltliche Hindernisse für die Angebotsabgabe oder andere Inhalte herstellt. Der Administrator des IS leitet diesen Subjekten lediglich nur Identifikationsdaten der Person weiter, die die Daten in das IS weitergeleitet hat (E-Mail, Handynummer, eventuelle Daten über den Zeitpunkt und Inhalt des Eintrags, falls verfügbar, die IP-Adresse, von welcher die Verbindung zum IS hergestellt war) und im Falle einer unbefugten Benutzung, kann er, wenn er diesem Zusammenhang eine Straftat entdeckt, dies den zuständigen Behörden melden.

(7) Das Autorisierungsverhältnis innerhalb des einzelnen abgegebenen Angebots, dass aufgrund eines öffentlichen Auftrags oder einer anderen Anfrage eingereicht wurde: es gilt, dass das Wirtschaftssubjekt, das das Angebot sowohl im eigenen Namen als auch im Namen seiner Partner, Subunternehmer oder anderer Wirtschaftssubjekte, deren Kapazitäten Gegenstand des Angebots sind, abgegeben hat, sinngemäß gleichermaßen bevollmächtigt ist, wie oben aufgeführt, um das Angebot im eigenen Namen sowie im deren Namen und auf deren Rechnung einzureichen, und zwar in solch einem Umfang, welcher dem Zweck der Bevollmächtigung genügt (es gilt, dass der Benutzer, der im IS Daten im Namen und auf Rechnung Dritter weitergeleitet hat, für dies über eine entsprechende Bevollmächtigung, die solch einem Umfang und Inhalt genügt, verfügt). Der Benutzer, der Auftraggeber ist, kann, inwiefern er keine Bevollmächtigung für das Angebot benötigt, das Wirtschaftssubjekt nachträglich auffordern, in der oben genannten Weise nachzuweisen, dass es der Benutzer war, der die Daten in das IS übermittelt hat und zu dem Zeitpunkt der Datenübermittlung im IS eine entsprechende Genehmigung hatte, im Falle dass die Bevollmächtigung nicht vorgewiesen wird oder diese unangemessen ist, gelten die gleichen Sanktionen, wie sie in diesem Artikel aufgeführt sind (Ausschluss des Angebots, Ungültigkeit der übermittelten Daten).

(8) Dasselbe gilt auch für Bevollmächtigungen natürlicher Personen (z.B. Bevollmächtigung zur Überprüfung des Strafregisters der verantwortlichen Personen), inwiefern die Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß unterschrieben und dem Angebot selbst beigefügt ist. Das Wirtschaftssubjekt verpflichtet sich in so einem Fall dazu, dass es auf Aufforderung des Auftraggebers die entsprechende Bevollmächtigung, gemäß dem geltenden Gesetz in der vom Auftraggeber gesetzten Frist und in der bestehenden Form vorlegen wird (elektronisch, schriftlich,…).

(9) All dies oben genannte gilt sinngemäß auch für alle anderen Mittteilungen, wie zum Beispiel der Widerruf eines Angebots, die Einreichung einer Begründung oder Ergänzung des Angebots, oder andere Mitteilungen.

(10) Einreichung: Der Auftraggeber wird den Benutzern, die Bieter sind, alle Mitteilungen im IS (Aufrufe für Ergänzungen, Angebotsbegründungen, Einladungen zur Angebotsabgabe und Anderes) primär durch Mitteilungen innerhalb des IS übermitteln, und sekundär auch an die E-Mail-Adresse oder E-Mail-Adressen, die im Zeitraum der Übermittlung der Nachrichten bei bestimmten Bietern als Kontaktadresse der Bieter, die das einzelne Angebot sehen werden, angegeben sind. Das IS zeichnet die Informationen über den Benutzer, der im IS ein Angebot abgeben hat, auf. Es gilt, dass der Bieter mit der Angabe des Benutzers, der im IS ein Angebot abgegeben hat (sowie Benutzer, die zum Zeitpunkt der Mitteilungsübermittlung des Benutzers als Benutzer, die das einzelne Angebot sehen, eingetragen waren), sein Einverständnis dazu gegeben hat, dass die gesamte Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Benutzer nach der Angebotsabgabe über diesen Benutzer innerhalb des IS und seine E-Mail-Adresse beziehungsweise Profile und E-Mail-Adressen der Benutzer abläuft. Der Auftraggeber weist lediglich nach, dass seine Mitteilung das E-Mail-System des Auftraggebers verlassen hat und die Mitteilung an die E-Mail-Adressen gesendet wurde, die zum Zeitpunkt der Mitteilungübermittlung als E-Mail-Adressen des Benutzers im Angebot aufgeführt waren. Der Bieter verpflichtet sich dazu, den Inhalt der E-Mails der Benutzer, die im IS bei diesem Angebot aufgeführt sind, regelmäßig zu überprüfen und auf Wunsch des Auftraggebers den Empfang der einzelnen Nachrichten elektronisch zu bestätigen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bieter dazu, dass er vom Zeitpunkt der Einreichung des Angebots bis zur Ausgabe der Entscheidung des Auftraggebers im bestimmten Auftrag, den IS regelmäßig zu verfolgen, indem er sich in das System anmeldet und überprüft, ob ihm der Auftraggeber im IS eine Aufforderung zur Ergänzung, Einladung oder eine andere Kommunikation übermittelt hat, für den Fall, dass er aus irgendeinem Grund eine bestimmte E-Mail nicht erhalten würde.

(11) Der Auftraggeber sowie der Administrator des IS sind nicht dafür verantwortlich, dass der Benutzer eine bestimmte E-Mail auch tatsächlich erhalten wird (da dies aus technischer Sicht nicht 100% garantiert werden kann). Aufgrund dessen hat der Bieter jederzeit die Möglichkeit, eingehende Aufrufe durch die Anmeldung in das IS im Bereich Bieter, Aufrufe oder Meine Einladungen nachzuprüfen – indem Aufrufe oder Einladungen auf diese Weise anzeigt werden, gilt es, dass der Bieter mit diesen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs oder Einladung vertraut ist.

 

B. BEGRIFFSDEFINITION

Artikel 4

(1) Einzelne Begriffe in den allgemeinen Nutzungsbedingungen des IS haben folgende Bedeutung:

  • die Angebotsabgabe ist die elektronische Einreichung eines Angebots im Sinne des geltenden Gesetztes über das öffentliche Auftragswesen und der geltenden Durchführungsbestimmungen;
  • die Veröffentlichung eines öffentlichen Auftrags im IS ist die Veröffentlichung eines Verfahrens im IS (Verfahren der Angebotsabgabe in einem beliebigen Anfrageverfahren), im Rahmen dessen die Bieter ihr Angebot abgeben können;
  • der Benutzer ist jeder Kunde, der in das IS eintritt und kommuniziert;
  • der Administrator des IS ist die Gesellschaft, die für einen reibungslosen Ablauf des Systems sorgt und Benutzerrechte gewährt;
  • der Auftraggeber ist der Benutzers des IS, der einen öffentlichen Auftrag oder eine andere Anfrage oder Aufforderung zur Änderung oder Ergänzung erstellt und an welchen die Angebote, die die Bieter im IS vorlegen, adressiert sind;
  • der Bieter ist der Benutzer des IS, welcher im IS für den einzelnen öffentlichen Auftrag oder andere Anfrage ein Angebot vorlegt beziehungsweise im Verfahren der Angebotsabgabe, einschließlich der nachfolgenden Kommunikation (Begründung, Änderungen und Ergänzungen,…) teilnimmt;
  • Hashwert, im IS auch Fingerabdruck oder HASH eines bestimmten Inhalts genannt (wie es ein veröffentlichter öffentlicher Auftrag, Änderung des veröffentlichten Auftrags, eingereichte Angebote, eingereichter Widerruf eines Angebots, Aufrufe, Änderungen, Ergänzungen, Angebotseröffnungsprotokolle sowie andere Inhalte sind) ist ein mathematischer Algorithmus (Funktion), der als Eingabe eine beliebig lange Mitteilung erhält und als Ausgabe aber einen fixen Binarwert (Hashwert) zurückgibt. Er wird im IS für die Umgestaltung der beliebig großen Eingangsmitteilungen in Ausganswerte mit einer fixen Größe verwendet. Diese Funktion ist wichtig, da sie invertiert oder unidirektional ist, was bedeutet, dass es unmöglich ist, die Eingangsmitteilung zu finden, wenn der Ausgangswert bekannt ist. Es ist auch unmöglich zwei Eingangsmitteilungen zu finden, die beim Ausgang gleiche Ergebnisse erzeugen würden, daher wird im IS die Bestätigung der im IS empfangenen Inhalte verwendet.
  • aktuelle öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge (oder andere Anfragen), auf welche jeder im IS registrierte und angemeldete Benutzer sein Angebot abgeben kann;
  • meine Anfragen sind Anfragen der Benutzer, zu welchen der einzelne Bieter eingeladen wurde. Wenn es im einzelnen Verfahren nicht anders vorgesehen ist (oder wenn ein solcher Auftrag auch unter aktuelle öffentliche Aufträge veröffentlicht ist), können auf so eine Anfrage nur Benutzer, die Seitens der Auftraggeber eingeladen wurden, auf solche Anfragen ein Angebot abgeben.
  • veröffentlichte öffentliche Aufträge, deren Abgabefrist abgelaufen ist, sind öffentliche Aufträge (oder andere Anfragen), deren Abgabefrist abgelaufen ist und die Angebotsabgabe für dies nicht mehr möglich ist;
  • abgeschlossene öffentliche Aufträge sind diese Aufträge, die vom Auftraggeber den Status abgeschlossene öffentliche Aufträge bekommen haben. Im Rahmen der abgeschlossenen öffentlichen Aufträge kann der Auftraggeber keine Tätigkeiten mehr ausführen (z.B. Aufrufe, Einladungen), sondern in diese nur Einsicht nehmen;
  • die Abgabefrist für Angebote, die Annahmefrist von Ergänzungen oder Begründungen aufgrund von Aufrufen ist die von Seiten des Auftraggebers festgelegte Frist, bis zu welcher das IS Angebote, Angebotsänderungen, Ergänzungen oder Begründungen annimmt;
  • die Angebotsabgabe ist der Zeitpunkt, zu dem das Angebot im IS eingeht. Entsprechendes gilt für andere dem IS vorgelegte Daten;
  • ein zu spätes Angebot ist ein Angebot, welches der Bieter in das IS nach Ablauf der Abgabefrist der Angebote abschickt. Ein solches Angebot wird im IS nicht erfasst (der Bieter des elektronischen Angebots kann nach Abgabefrist die Angebotsabgabe nicht mehr weiterleiten, entweder weil das IS keine Abgabemöglichkeit nach Fristablauf bietet oder weil der Bieter ein offenes Ausschreibungsformular für die Einreichung der Angebote hat und auf das Feld Abschicken nach Fristablauf der Angebotsabgabe klickt bzw. diese Frist läuft ab, bevor der Inhalt im IS ankommt – in diesem Fall benachrichtigt das IS den Bieter über das erfolglos abgegebene Angebot und der Bieter erhält keine Bestätigung über die erfolgreiche Angebotsabgabe). Dies gilt entsprechend auch für alle anderen Daten, die dem IS übermittelt werden und auf eine Abgabefrist gebunden sind;
  • die öffentliche Angebotseröffnung ist ein Verfahren, dass gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen durchgeführt wird. Im Falle, dass der Auftraggeber angegeben hat, dass die Eröffnung für einen bestimmten öffentlichen Auftrag oder andere Anfrage öffentlich ist, so wird die Angebotseröffnung von Seiten des IS direkt nach Fristablauf der Angebotsabgabe, die im jeweiligen öffentlichen Auftrag oder anderer Anfrage bestimmt ist, automatisch ausgeführt. Das Angebotseröffnungsprotokoll ist innerhalb weniger Sekunden nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote für den jeweiligen öffentlichen Auftrag oder anderer Anfrage, öffentlich zugänglich und kann im Rahmen der öffentlichen Aufträge, deren Frist schon abgelaufen ist, gefunden werden (die Erstellung der PDF-Datei mit den Daten und dem Inhalt der rechtzeitig erhaltenen Angebote dauert zwischen einigen Sekunden bist zu etwa einer Minute). Daten über die Auftragseröffnung sind jedem Benutzer öffentlich zugänglich, und Bieter, die eine bestimmte Angebotseröffnung eingereicht haben, erhalten per E-Mail auf ihre E-Mail-Adresse eine elektronische Nachricht mit dem Link zum Angebotseröffnungsprotokoll. Das gesamte Verfahren der Angebotseröffnung wird im IS automatisch ausgeführt und stellt das Verfahren der Angebotseröffnung im Sinne des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen dar. 

 

(2) Das IS ist für die elektronische Einreichung von Angeboten in Verfahren von öffentlichen Aufträgen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen, Verfahren unterhalb der Schwelle für die Anwendung der Rechtsvorschriften aus dem Bereich des öffentlichen Auftragswesens und in anderen Anfragen vorgesehen. Das IS ist eine elektronische Registratur und greift nicht in das Verfahren von öffentlichen Aufträgen vor Einreichung der Angebote sowie ab dem Veröffentlichungszeitpunkt beziehungsweise der Bekanntgabe der Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Bieters ein. Alle Handlungen des Auftraggebers, die außerhalb des System durchgeführt werden, werden unabhängig von diesem IS betrachtet (z.B. die Veröffentlichung eines öffentlichen Auftrags, zusätzliche Begründungen und die Veröffentlichung des Ergebnisses des Verfahrens auf dem Portal e-naročanje – das IS ersetzt nicht die Veröffentlichung von Informationen im Portal für öffentliche Aufträge – im System e-naročanje).

(3) Das IS aktualisiert die Daten basierend auf dem Zeitpunkt des Empfangs bestimmter Daten (Daten, die zeitlich zuerst im System ankommen, werden zuerst bearbeitet, usw.). Es ist möglich, dass eine Situation entsteht, in der das IS zwei oder mehrere vorgelegte Datensätze gleichzeitig empfängt; in diesem Fall werden diese vom IS auf Grundlage des Empfangszeitpunkts angeordnet und als solche bearbeitet.

(4) Die offizielle Zeit, zu der die Fristen im IS gebunden sind, ist die lokale Zeit, die auf dem Server eingestellt ist und immer im IS angezeigt wird (obere rechte Ecke des Bildschirms). Der Zeitpunkt der Einreichung eines bestimmten Angebots wird gemäß der in dem IS vermerkten Zeitpunkt der Angebotsannahme betrachtet, dasselbe gilt entsprechend für alle anderen Daten, die dem IS übermittelt werden.

(5) Der Auftraggeber, der eine entsprechende Lizenz besitzt, kann einen öffentlichen Auftrag oder andere Anfrage veröffentlichen. Die Lizenz zur Nutzung des IS Seitens des Auftraggebers ist an eine bestimmte Anfrage oder einen bestimmten Zeitraum, gemäß der jeweils geltenden Preisliste des Administrators des IS gebunden und umfasst auch die Lizenz für die kostenlose Einreichung von Angeboten und anderer Mitteilungen anderer Benutzer, die öffentliche Aufträge oder Anfragen dieses Auftraggebers betreffen.

(6) Das IS erwirbt Daten eines bestimmten inländischen Wirtschaftssubjekts oder Auftraggebers aus dem Unternehmensregister (externes IS) für die Zwecke der ersten Registrierung ins System und der Einreichung von Angeboten bei anderen Wirtschaftssubjekten.

(7) Das IS enthält Softwaremechanismen und ist gemäß den organisatorischen Maßnahmen aufgestellt, deren Kombination durch technische Mittel und angemessene Verfahren gewährleistet, dass das IS gemäß den Bestimmungen des Gesetztes über das öffentliche Beschaffungswesen im Sinne von Artikel 37 Absatz 10 des Gesetztes über das öffentliche Auftragswesen, funktioniert.

 

C. ART DER NUTZUNG DES IS

EINTRETEN UND VERLASSEN DES IS

Artikel 5

(1) Jeder Benutzer greift über eine sichere Verbindung (SLL-Protokoll, https-Verbindung) auf das IS zu. Die gesamte Kommunikation zwischen jedem individuellen Benutzer und dem IS ist verschlüsselt. Für jedes Angebot im Bieterverfahren, das in das IS eingegeben wird, registriert das IS den Benutzer, der es eingegeben hat, sowie das genaue Datum und Uhrzeit des Eingangs des Angebots in das IS.

(2) Ein Benutzer, der nicht registriert und in das IS angemeldet ist, kann nur aktuell veröffentlichte öffentliche Aufträge, öffentliche Aufträge, deren Frist für die Angebotsabgabe abgelaufen ist (zusammen mit dem einzelnen Angebotseröffnungsprotokoll), abgeschlossene und widerrufene öffentliche Aufträge, ohne Anzeige der eingegangenen Angebote (mit der Ausnahme von öffentlichen Daten, die im Angebotseröffnungsprotokoll zugänglich sind), sowie diese allgemeinen Nutzungsbedingungen des IS einsehen.

(3) Das IS ermöglicht die Identifikation mit einem Benutzernamen und Passwort. Nach der Identifizierung des Benutzernamens in Form der E-Mail-Adresse und des Passworts des Benutzers, sendet das IS dem Benutzer auf die im Vorhinein definierte Handynummer ein Einmalpasswort,  das nur für einen einzelnen Eintrag im IS gültig ist (sog. zweistufige Authentifizierung). Bei jeder Benutzeridentifikation sendet das IS ein neues Einmalpasswort für das Anmelden ins IS.

(4) Die Kombination eines Benutzernamens und Passworts, sowie eines Einmalpassworts zum Anmelden in das IS ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des Benutzers (Bieter, Auftraggeber). Es gilt, dass ein Benutzer, der sich mit einem geeigneten Benutzernamen und Passwort, sowie mit einem Einmalpasswort für die Anmeldung in das IS identifiziert, ausreichende Bevollmächtigungen von Seiten des Bieters oder Auftraggebers hat, welche dem Inhalt, dem Umfang und Zweck der Angebotsabgabe oder Anfrage beziehungsweise Ausschreibung genügen und mit diesen Daten im Ganzen identifiziert ist. Es gilt, dass sich ein Bieter, der sich erfolgreich identifiziert und ein Angebot für eine bestimmte Anfrage im IS abgegeben hat, so ein Angebot eigenhändig unterschrieben hat (diese Unterschrift gilt als eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten). Gleiches gilt für den Auftraggeber, der das öffentliche Angebot oder eine andere Anfrage eingetragen hat.

(5) Jeder Benutzer muss seine Identifikationselemente (Benutzername, Passwort, sowie das Einmalpasswort, welches er auf seinem Handy erhalten hat) sicher aufbewahren und darf diese nicht an Dritte weiterleiten. Im Falle einer mutmaßlichen Offenlegung von Identifikationselementen, muss der Benutzer den Administrator des IS umgehend darüber informieren, wobei er schnellstmöglichst neue Identifikationselemente erhält (diese Dienstleistung wird gemäß des gültigen Tarifs berechnet, inwieweit der Benutzer nicht nachweist, dass er für die Offenlegung nicht verantwortlich ist – die Nachweispflicht trägt der Benutzer). Beantragt der Benutzer (Bieter) eine neue Herausgabe der Identifikationselemente aufgrund mutmaßlicher Offenlegung der Identifikationselemente zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, gilt es, dass er alle Angebote in diesem Verfahren widerrufen hat und folglich gelten seine Angebote, die aufgrund alter Identifikationselemente abgegeben wurden, als ungültig, wenn er es so vor Ablauf der Frist der Angebotsabgabe vom Auftraggeber verlangt hat und den Auftraggeber auf irgendeine Weise darüber informiert hat, sodass er bezeugen kann, dass der Auftraggeber die Mitteilung vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe erhalten hat, ansonsten bleiben die zuvor abgegebenen Angebote des Benutzers weiterhin gültig. Wenn der Auftraggeber infolgedessen nicht in der Lage ist, den öffentlichen Auftrag erfolgreich abzuschließen und der Grund für den Widerruf auf Seiten des Bieters, welcher den Widerruf beantragt hat, liegt, kann der Auftraggeber den Auftrag an den nächsten wirtschaftlich günstigsten Bieter abgeben, vom Bieter, der die Identifikationselemente widerrufen hat, kann er jedoch eine Rückerstattung für die entstandenen Kosten (und eventuell entstandenen Schaden) aufgrund des Widerrufs fordern.

(6) Ein Benutzer, der Auftraggeber oder Bieter ist, registriert sich bei der erstmaligen Nutzung im IS auf diese Weise, wie es im IS vorgesehen ist. Der erste registrierte Benutzer des IS kann andere Benutzer desselben Auftraggebers oder Bieter dazugeben und bearbeiten.

(7) Der Benutzer beendet die Verwendung des IS, indem der im Browser auf das entsprechende Feld klickt (System verlassen) und so die aktuelle Sitzung schließt und beendet sowie den Browser schließt (aus Sicherheitsgründen).

(8) Die vorstehenden Regeln für den Eintritt und das Verlassen des IS gelten entsprechend für alle Arten von Benutzern, die sich im System identifizieren.

(9) Bei technischen Problemen oder Fragen hinsichtlich der Nutzung des IS, steht im IS die Information über die E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den technischen Support zur Verfügung.

(10) Jeder Benutzer verpflichtet sich dazu, das IS nicht im Widerspruch zu diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen des IS zu verwenden oder illegal Daten aus dem IS zu erhalten oder versuchen zu erhalten, keine schädlichen Programme oder Dateien zu verwenden, die den Betrieb des IS oder die Kommunikation zum IS stören oder unmöglich machen könnten, dass er die Daten im IS nicht im Widerspruch mit der Art und Weise des Betriebs des IS ändert und dass er das IS nicht für falsche Darstellung unter anderem Namen und ohne Bevollmächtigung Dritter in ihrem Namen verwenden wird. Darüber hinaus verpflichtet sich der Benutzer dazu, dass er mit eventuellen persönlichen Daten und Daten, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und im IS nur diese Daten übermittelt, zu deren Vorlage er berechtigt ist. Genauso verpflichtet er sich dazu, dass er seine E-Mail-Adresse, die er bei bestimmten Angebotsabgaben als Kontaktadresse angibt, regelmäßig abruft.

 

D. NUTZUNG DES IS SEITENS DES AUFTRAGGEBERS

Artikel 6

(1) Der Auftraggeber trägt im IS einen öffentlichen Auftrag beziehungsweise eine andere Anfrage auf diese Art und Weise ein, wie es im IS vorgesehen ist. Der Auftraggeber ist für die Eingabe aller Daten, die für die erfolgreiche Angebotsabgabe erforderlich sind, allein verantwortlich.

(2) Erfolgt die Anfrage durch einen Aufruf an einzelne Bieter, sendet das IS eine Ausschreibung an die E-Mail-Adressen der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Aufruf gilt als gesendet und an den aufgeforderten Bieter zugestellt, wenn die E-Mail das IS erfolgreich verlässt. Bei der Abgabe der Anfrage beweist der Auftraggeber nur, dass die Nachricht sein IS verlassen hat sowie dass die E-Mail-Adresse korrekt war, er trägt aber keine Verantwortung dafür, dass der Bieter auch tatsächlich die E-Mail-Nachricht empfangen wird. Es gelten die Vorschriften für die Übersicht und Einsicht in das IS, die in diesen allgemeinen Bedingungen aufgeführt sind.

(3) Der Auftraggeber kann die Parameter eines bestimmten öffentlichen Auftrags oder Anfrage bis zum Ablauf der Abgabefrist des Angebots auf die Art und Weise ändern, wie es im IS vorgesehen ist. Das IS erfasst jede Inhaltsänderung des öffentlichen Auftrags beziehungsweise Anfrage, zusammen mit dem Hashwert. Zum Zwecke der Nichtoffenlegung hat der Auftraggeber bis zum Ablauf der Abgabefrist des Angebots keine Informationen darüber, ob ein Bieter ein Angebot abgegeben hat.

(4) Direkt nach Ablauf der Abgabefrist des Angebots stehen dem Auftraggeber und allen Bietern sowie im öffentlichen Teil des IS ein elektronisches Angebotseröffnungsprotokoll zur Verfügung, wenn der Auftraggeber eine öffentliche Angebotseröffnung vorgesehen hat. Dieses Protokoll wird vom IS automatisch erstellt und stellt in keiner Weise die Angebotsannahme Seitens des Auftraggebers beziehungsweise dessen Auswahl dar. Die Auswahl des Auftraggebers wird im IS nicht veröffentlicht, sondern im Portal e-naročanje bzw. gemäß der geltenden Rechtsvorschriften.

(5) Bei Anfragen, die nicht gemäß den Vorschriften des Gesetztes über das öffentliche Beschaffungswesen durchgeführt werden und bei Verfahren, die im Einklang mit den Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens durchgeführt werden und für diese die Veröffentlichung im Portal e-naročanje nicht vorgesehen ist, kann der Auftraggeber im IS eine Entscheidung vorbereiten, welche das IS an alle Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, weiterleiten. Neben der elektronischen Form, kann die Entscheidung auch in schriftlicher Form erfolgen.

(6) Der Auftraggeber kann den öffentlichen Auftrag oder eine andere Anfrage jederzeit vor Ablauf der Abgabefrist der Angebote gemäß der geltenden Gesetzesgebung widerrufen, nach Ablauf der Frist muss er aber eine Entscheidung gemäß der geltenden Gesetzesgebung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, wenn es Gegenstand der Anfrage gemäß der Regelung des öffentlichen Beschaffungswesen ist, treffen.

(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Auftraggeber und auch für andere Antragsverfahren.

 

E. NUTZUNG DES IS SEITENS DES BIETERS

Artikel 7

(1) Für die Zeit des IS wird die Ortszeit berücksichtigt, die im IS eingestellt ist und den Benutzern jederzeit angezeigt wird (auf jedem relevanten Bildschirm in der oberen rechten Ecke des angezeigten IS).

(2) Der Erfolg des einzelnen eingereichten Angebots ist für den einzelnen Benutzer auf diese Art sichtbar, indem das IS die Bestätigung des genauen Datums und der Uhrzeit des Eingangs des Angebots im IS, sowie den Hashwert des empfangenen Inhalts, der vom Auftraggeber und Bieter jederzeit nachträglich überprüft werden kann, anzeigt.

(3) Jeder öffentliche Auftrag oder andere Anfrage ist für alle Bieter gleichzeitig offen.

(4) Der Bieter kann sein Angebot im einzelnen öffentlichen Auftrag oder Anfrage vor Ablauf der Einreichungsfrist abgeben. Das einzelne abgegebene Angebot kann er jederzeit vor Ablauf der Abgabefrist des Angebots widerrufen – ein eventueller Abtritt des Angebots nach Ablauf der Abgabefrist, die gemäß dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen durchgeführt wird, wird im Sinne des Widerrufs des Angebots nach Ablauf der Abgabefrist des Angebots sanktioniert. Der Bieter kann nur ein Angebot pro Anfrage abgeben – das IS verhindert, dass der Benutzer mehr als ein Angebot pro Anfrage einreicht. Der Benutzer kann sein Angebot vor Ablauf der Abgabefrist des Angebots auf diese Weise ändern, indem er das eingereichte Angebot storniert und ein neues Angebot einreicht.

(5) Sinnesgleich gilt dies für andere Anfragen.

 

F. HÖHERE GEWALT

Artikel 8

(1) Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und unerwarteten Ereignisse, die unabhängig vom Willen der Kunden eintreten und weder von Kunden noch vom Administrator des IS vorhergesehen werden können und die Ausführung der einzelnen Abgabe des öffentlichen Auftrags oder anderer Anfrage beeinträchtigen.

(2) Im Fall von höherer Gewalt unterrichtet der Auftraggeber oder der Administrator des IS alle Kunden schnellstmöglichst auf elektronischem oder anderem Wege. Wenn sich die höhere Gewalt auf irgendeine Weise auf die Angebotsabgabe auswirkt, wird der öffentliche Auftrag oder die einzelne Anfrage für nichtig erklärt. Nach Beendigung der höheren Gewalt entscheidet der Auftraggeber, ob er das Anfrageverfahren wiederholt. In der Regel wird das Verfahren nicht widerholt, wenn während dem Zeitpunkt des Eintritts der höhrene Gewalt oder dem Ausfall des IS keine Bieter auf den einzelnen öffentlichen Auftrag oder Anfrage ein Angebot abgegeben haben.

(3) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb seiner Macht liegen.

 

G. SYSTEMFEHLER ODER FUNKTIONSSTÖRUNG DES IS

Artikel 9

(1) Der Administrator des IS sorgt dafür, dass das IS reibungslos funktioniert. Da es sich um ein komplexes IS handelt, können Funktionsfehler des IS, sowie Fehler der Hardware und Software oder Kommunikationsfehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Falle eines Ausfalls des IS, wird der Administrator des IS für einen kürzest möglichen Ausfall des IS sorgen und sich nach seinen besten Kräften darum Bemühen, das IS in kürzester Zeit wieder in Betrieb zu setzten.

(2) Im Falle, dass es während der Veröffentlichung eines öffentlichen Auftrags oder anderer Anfrage zu einer Störung oder Ausfall des IS kommt, wird der Auftraggeber dementsprechend beurteilen, ob Aufgrund der Art des Ausfalls des IS, die Angebotsabgabe wiederholt werden muss (z.B. die Abgabe wird widerrufen und wiederholt, wenn ab Beginn der Veröffentlichung des öffentlichen Auftrags oder anderer Anfrage bis zur Entstehung der Störung oder Ausfalls mindestens ein Bieter sein Angebot abgegeben hat).

(3) Der Administrator übernimmt keine Haftung für den Schaden, der jemandem aufgrund der Nutzung des IS entstanden ist, gegenüber dem Auftraggeber jedoch haftet er höchstens bis zur Höhe des finanziellen Ausgleichs für die Nutzung des IS, welches für die einzelne Anfrage des Auftraggebers gilt, die aufgrund von Systemfehlern oder Funktionsstörungen des IS  widerrufen oder eingestellt wurden, auf Grundlage der gültigen Preisliste für die einzelne Veröffentlichung des öffentlichen Auftrags. Der Administrator des IS haftet gegenüber Bietern nicht für einzelne Anfragen, die widerrufen oder aufgrund eines fehlerhaften Funktionieren des IS eingestellt wurden.

(4) Der Administrator übernimmt keine Haftung für direkte und indirekte Schäden (einschließlich Geschäftsschaden, Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung, Datenverlust), die durch oder mit der Nutzung des IS entstanden sind.

(5) Der Administrator des IS hält das IS Instand. Aufgrund der Fehlerbehebung und Instandhaltung des IS, kann dieser gelegentlichen geplanten Betriebsaussetzungen ausgesetzt sein, welche in der Zeit, in der keine Anfragen durchgeführt gewerden (in der Regel nicht an arbeitsfreien Tagen und in der Nacht) behoben werden.

(6) Der Administrator des IS oder Auftraggeber kann für einzelne Anfragen einige Funktionen des IS ausschalten. Die Bieter werden in so einem Fall in einzelnen Anfragen mit den Funktionen, die ihnen für die einzelne Anfrage zur Verfügung stehen, vertraut gemacht. Der Administrator des IS hat das Recht, Funktionen des IS ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern oder hinzuzufügen.

 

H. ENDBESTIMMUNGEN

Artikel 10

(1) Diese allgemeinen Bedingungen treten ab dem Tag der Veröffentlichung auf den Seiten des IS in Kraft. Jede Änderung der allgemeinen Bedingungen tritt 10 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und die Benutzer bestätigen diese bei ihrer nächsten Anmeldung ins IS.

(2) Daten über einzelne öffentliche Aufträge oder andere Anfragen, einschließlich der Angebote, werden in der Regel mindestens 2 Jahre lang nach ihrem Eintrag gespeichert und der Auftraggeber kann diese speichern (im IS ist der IML-Export für E-Speicher-Zwecke ermöglicht). Der Auftraggeber ist jedoch dazu verpflichtet in kürzester Zeit nach Abschluss der einzelnen Anfrage, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Abschluss des einzelnen Verfahrens, den gesamten Inhalt mit all seinen relevanten Daten, einschließlich der abgegebenen Angebote, auf ein eigenes Medium zu speichern. Der Administrator des IS ist keinesfalls für eventuell verlorene Daten verantwortlich.

(3) Das Informationssystem ePondudbe.si ist Eigentum des Autors bzw. des Trägers des materiellen Urheberrechts, der Gesellschaft Praetor d.o.o., Ljubljana. Der Autor des Systems überprüft die eingetragenen Daten nicht und ist für den Inhalt der öffentlichen Aufträge und andere Anfragen und den Inhalt der abgegebenen Angebote nicht verantwortlich (einschließlich eines im IS eventuell aufgeladenen böswilligen Malware-Code oder Computervirus) – das IS ist automatisiert, weshalb der Autor keinerlei Einfluss auf Handlungen der einzelnen Benutzer im IS hat und auch nicht für Daten, die in Bezug auf einzelne Anfragen von Benutzern eingeben werden (Auftraggeber oder Bieter) verantwortlich ist.

(4) Wenn nicht anders bestimmt, hat eine Sonderbestimmung Vorrang vor einer allgemeinen Bestimmung. Wenn der Inhalt der Bestimmungen des einzelnen öffentlichen Auftrags oder andere (schriftliche) Anweisungen des Auftraggebers im Gegensatz zu diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen steht und der Auftraggeber trotzdem die Anfrage in diesem IS ausführt, die Bieter aber der Anfrage zustimmen und ein Angebot im IS abgeben, bedeutet dies, dass die Benutzer diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen zustimmen. Im Falle, dass sich die Anweisungen in einzelnen Unterlagen hinsichtlich der Ausführung des öffentlichen Auftrags von diesen allgemeinen Bedingungen unterscheiden, im Sinne, dass ein anderes Verfahren der Angebotsabgabe oder zusätzliche Begründungen, eine andere Unterzeichnungsart der Unterlagen oder Abgabeart der Unterlagen, als es in diesem IS vorgesehen ist, gelten die Bedingungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen des IS.

(5) Die Benutzer des IS verpflichten sich dazu, eventuelle Streitigkeiten und Unklarheiten hinsichtlich der Nutzung dieses IS, gütlich beizulegen. Inwiefern die Vereinbarung zwischen den Parteien nicht möglich sein würde, entscheidet über Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung des IS ergeben, das zuständige Sachgericht in Ljubljana gemäß dem slowenischen Recht.

(6) Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen sind in slowenischer Sprache erstellt und ins Deutsche übersetzt worden. Im Falle von Widersprüchlichkeiten bei der Übersetzung, überwiegt die slowenische Version der Bedingungen gegenüber den anderen Versionen.